Seit der am
01.07.2008 in Kraft getretenen
Pflegereform können insbesondere Menschen mit einer
„eingeschränkten Alltagskompetenz“ von
zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI profitieren.
Neben Pflegebedürftigen mit
Pflegestufen I bis III gehören auch Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen, geistigen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen zu dieser Kategorie.
Wir bieten ein breites Spektrum zusätzlicher Betreuungsleistungen an. Dazu gehören unter anderen:
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Biografiearbeit
- Gedächtnistraining
- Kommunikationstraining
- Orientierungstraining
- Gestaltung des unmittelbaren Umfelds
- Training von Alltagskompetenz
- Abbau motorischer Unruhezustände
- Training von Grob- und Feinmotorik
- Training körperlicher Leistungsfähigkeit
- Herz-Kreislauf-Training
- Sozialtraining ((Brett-)Spiele in der Gruppe u.a.
- Musizieren
- Ausflüge/Besuch kultureller Veranstaltungen
- Erledigungen von Behördenangelegenheiten
- Begleitung bei Behördengängen
- Training geistiger Leistungsfähigkeit
Unsere Betreuungsleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse der Klienten zugeschnitten. Diese Angebote werden regelmäßig aktualisiert und saisonal angepasst.
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im
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